Allergocover

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen ALLERGOCOVER®

I. Allgemeines

Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 

 

II. Preise

  1. Unsere Preise (exkl. MwSt.) gelten ab Auslieferungsort. Sie sind unverbindlich, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wurde. 
  2. Preisänderungen behalten wir uns vor; maßgebend sind die am Versandtag gültigen Preise.

 

III. Bestellungen

Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich oder formularmäßig bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware entsprechen. 

 

IV. Lieferung

  1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware den Ort verlässt, von dem aus die Lieferung erfolgt, spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten. Das gilt auch dann, wenn wir eigene Transportmittel verwenden. Werden auf Wunsch des Käufers Waren nicht ausgeliefert oder befindet sich dieser in Annahmeverzug, so geht die Gefahr mit der Einlagerung in unser Lager oder ein anderes Lager auf den Käufer über. 
  2. Allergo Healthcare liefert nur innerhalb Deutschland. Für eine Standard-Lieferung innerhalb Deutschlands berechnen wir 4,99 Euro pro Bestellung bis zu einem Warenkorbwert von 50,00 Euro. Davon abweichende Versandkosten z.B. für den Express-Versand, werden auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite deutlich mitgeteilt. 
  3. Die Lieferung erfolgt so rasch wie möglich. Wir binden uns jedoch nicht an eine feste Lieferfrist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer Umstände gehindert, die wir nicht zu vertreten haben, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfange, wenn uns die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird. Unvorhersehbare Umstände sind z.B. Betriebsstörungen aller Art, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Beförderungsschwierigkeiten, gleichgültig, ob sie bei unseren Lieferanten oder bei dem betroffenen Transportunternehmen eingetreten sind, Streik und rechtmäßige Aussperrung. Wird uns durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Verpflichtung frei. 
  4. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Zahlung im Rückstand ist.
  5. Teillieferungen und Teilabrechnungen sind zulässig, soweit diese die Rechte des Verbrauchers nicht unangemessen beeinträchtigen und zumutbar sind. Eine unangemessene Beeinträchtigung ist dann gegeben, wenn die Teillieferungen in mehr als drei Lieferungen aufgeteilt werden. Eine Teilrechnung/Teillieferung ist dann zulässig, wenn diese mindestens 50 % der Gesamtlieferung/Gesamtrechnung beinhaltet. Ferner sind Teillieferungen und Teilabrechnungen zulässig, wenn bestimmte im Gesamtauftrag vorhandene Größen aufgrund von Warenknappheit, Produktionshindernissen oder Transporthindernissen nicht geliefert werden können oder die Lieferung sich deshalb von einzelnen Größen und oder Produkten verzögert.

    Eine Teillieferung schränkt das Recht des Verbrauchers vom gesamten Vertrag nach Fristsetzung zurückzutreten nicht ein. Der Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Teillieferung zu erklären und die Ware im Originalverpackten Zustand zurückzusenden. Hat der Verbraucher die Ware bzw. Teillieferung bereits benutzt, ist ein Rücktritt wegen der Teillieferung ausgeschlossen. In der Benutzung ist eine konkludente Genehmigung der Teillieferung enthalten.

 

V. Beanstandungen

  1. Der Käufer hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit ist. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt oder werden erkennbare Mängel nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware, uns angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich solcher Mängel als genehmigt. Nicht erkennbare Mängel gelten als genehmigt, wenn sie uns nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 12 Monate nach Gefahrübergang angezeigt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an. 
  2. Beanstandungen sind schriftlich unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummern zu erheben. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an uns zurückgesandt werden. Wir sind nicht verpflichtet, Waren, die ohne unser vorheriges Einverständnis zurückgeschickt werden, zurückzusenden oder für ihre Aufbewahrung zu sorgen. 
  3. Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen werden wir nach eigener Wahl durch Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises entsprechen. 
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. 
  5. Werden die auf unseren Packungen angegebenen Lagerbedingungen nicht eingehalten, so entfällt für uns jegliche Haftung für dadurch entstehende Mängel. 
  6. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
  7. Das freiwillige Widerrufsrecht von 100 Tagen ist  insoweit eingeschränkt, dass eine rechtzeitiger Rechnungsausgleich zum Zeitpunkt des Widerrufs vorliegen muss. Der Widerrufende darf sich mit seiner Zahlung nicht im Verzug befinden oder die Zahlung ist verspätet oder sich bereits im Mahnverfahren befinden, weil das freiwillige Wiederrufsrecht keine Verschiebung der Fälligkeiten von Rechnungen beinhaltet. Ein Widerruf nach erfolgter Mahnung  oder Verzung mit dem Hinweis auf die 100 Tage Testgarantie wird ausdrücklich ausgeschlossen, da dieser missbräuchlich ist.
  8. Die Lieferzeit beträgt bei Vorrätigkeit der Ware 10 - 12 Werktage, für Sonderanfertigungen bis zu 8 Wochen.Die Angabe, dass ein Artikel sich im Lager befindet, stellt keine Zusicherung der Vorrätigkeit dar. 

 

VI. Haftung/ Schadensersatzansprüche

  1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. 
  3. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

 

VII. Weiterverkauf

Öffentliche Apotheken und Sanitätshäuser dürfen nur an Endverbraucher liefern.

 

VII. Zahlarten

Folgende Zahlarten werden im Allergocover Shop Deutschland angeboten: 

- Klarna (Rechnungskauf, Ratenzahlung, Sofortüberweisung)

- Paypal

 

IX. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit uns bezahlt hat. 
  2. Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus unseren gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen zur Sicherung an uns ab. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag (inkl. Mehrwertsteuer) für die mitveräußerte Vorbehaltsware. 
  3. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns ordnungsgemäß nachkommt, darf er über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen und im Falle noch nicht erfolgter Weiterveräußerung die Vorbehaltsware zurückzunehmen. 
  4. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 
  5. Eine Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber, ein Rücktritt vom Vertrag ist damit nicht verbunden. 

 

X. Erfüllungsort

Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist der Ort, von dem aus die Lieferung erfolgt, Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Käufers, insbesondere für die Zahlung, ist 19258 Boizenburg/Elbe.

 

XI. Gerichtsstand/ Maßgebliches Recht

  1. Ist der Käufer Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Reinbek. Wir sind aber auch berechtigt, Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen.
  2. Die Beziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den nationalen Wareneinkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

 

XII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

 

Stand: 08.11.2022